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Entschädigung für ZwangsprostituierteProblem Tatnachweis

Es ist ein bundesweites Signal: Das Hamburger Versorgungsamt spricht einer Osteuropäerin, die auf den Strich gezwungen wurde, eine Grundrente als Entschädigung zu.

Zwang oder Freiwillig? Bisher wollten die Ämter viele Nach- und Beweise. Bild: dpa

HAMBURG taz | Es ist ein Novum: In Hamburg ist jetzt einer Zwangsprostituierten für die Torturen, die sie erlitten hat, eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zugesprochen worden. "Uns ist bundesweit kein anderer Fall bekannt, in dem einem solchen Antrag stattgegeben wurde", erklärt Katharina Meiser von der Hamburger "Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel" (KOOFRA).

Deshalb rechnet Meiser damit, "dass diese Entscheidung eine bundesweite Signalwirkung" haben wird. Da bislang Entschädigungsanträge bei Zwangsprostituierten stets von den zuständigen Versorgungsämtern abgelehnt wurden, hätten es viele Beratungsstellen für ausstiegswillige Sexarbeiterinnen, "längst aufgegeben", solche zu stellen. "Das wird sich nun hoffentlich ändern", glaubt Meiser.

Auch die Hamburger Anwältin Katrin Kirstein, die die Aussteigerin betreut hat, freut sich über "diesen Referenzfall", auf den sich nun ihre Kolleginnen und Kollegen berufen könnten. Laut Gesetz steht den Opfern von Gewalt eine finanzielle Entschädigung zu, doch gibt es zahlreiche Einschränkungen, die immer wieder zur Ablehnung von Anträgen führen.

So müsse "der Tatnachweis" eindeutig sein und der erlittene Schaden einer Antragstellerin ebenso eindeutig attestiert und auf die Tat zurückgeführt werden können.

Auch schließt das Gesetz Entschädigungsleistungen aus, wenn das Opfer an der Tat mitgewirkt, sie eventuell provoziert hat. All diese Beschränkungen "führen regelmäßig dazu, dass Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden, Ansprüche versagt bleiben", berichtet Kirstein.

Die heute 28-jährige Osteuropäerin wurde nach Hamburg gelockt und zur Prostitution gezwungen. Nach ihrer Flucht zeigte sie ihre Peiniger an. Diese wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Frau leidet unter posttraumatischen Störungen. Inzwischen hat sie ein Bleiberecht in Deutschland erhalten. Sie wird nun lebenslang 280 Euro pro Monat bekommen. Möglicherweise hat sie auch Ansprüche auf weitere Opferrenten.

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6 Kommentare

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  • M
    Marcus

    Die Frage ist ob solche Renten auf andere Leistungen wie Harz 4 angerechnet werden. Oder wird es als zusatzbedarf auf grud der erlittenen beeinträchtigung gesehen. Währe ja nicht das erst mal das Gerichte einen Bedarf sehen der für die Ämter nicht existiert.

  • A
    aurorua

    Also etwa 740,- € pro Monat (je nach Warmmiete) bei Inanspruchnahme von Grundsicherung. Da kommt ja dann zukünftig noch einiges auf den Steuerzahler zu.

  • R
    Raubtier

    Na endlich!

  • A
    Abby_Thur

    Ui, 280 Euro. Da kann sie ja die Korken knallen lassen,wa?

    Dafür hätte ich mein Leben nicht aufs Spiel gesetzt. Nicht auszudenken was passiert wenn die Typen irgendwann frei kommen...

  • S
    Schlachtvieh

    Ich weiß nicht was für einen Beruf sie haben Alekto, aber 280 € als kleines "Zubrot" sind sicher nicht zu verachten. Sicher ist es nicht viel, aber solche Entscheidungen werden auch am Grad der Folgen festgemacht. Schadensersatzforderungen gegen die Freier werden sicher auch bestehen.

  • A
    Alekto

    280€ ist doch ein witz...