das wichtigste : Entschädigung für NSDAP-Erben
FULDA afp ■ Untergeordnete einstige Funktionen in der NSDAP schließen eine Entschädigung für eine frühere Enteignung durch die sowjetische Besatzungsmacht nicht aus. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Nach dem Grundsatzurteil kommen auf den Bund höhere Entschädigungsforderungen zu (Az.: 3 C 39.05). Im konkreten Fall sprach das Gericht dem Erben eines früheren NSDAP-Funktionärs Ausgleichsleistungen zu. Der Vater war Mitglied einer NSDAP-Kreisleitung und Vorsitzender des NSDAP-Kreisgerichts.