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„Eng für die Herren der Schöpfung“

■ Bürgerschaft beschloß Frauen-Gleichstellungsgesetz

Die FDP wollte gar keins, die CDU wollte dieses so nicht, und den Grünen ging es nicht weit genug. Trotzdem beschloß am Mittwoch der Landtag das Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im Bremer öffentlichen Dienst in 2. Lesung: Jetzt kann der Senat es verkünden. Daß kürzlich das Münsteraner Ober- Verwaltungsgericht solche Frauenförderung für unrecht erklärt hatte, irritierte die Juristin Elke Steinhöfel (SPD) wenig: „Sobald Frauenförderung über Unverbindliches hinausgeht, wird es eng für die Herren der Schöpfung; es war doch zu erwarten, daß ein Mann mal vor Gericht zieht“. Sie erwarte gelassen das Karlsruher Urteil, aber warte nicht darauf. So seien Ungleichbehandlungen von Männern und Frauen auch beim Renten-Eintrittsalter höchstrichterlich abgesegnet, „um Nachteile durch biologische Unterschiede“ auszugleichen.

Die Grüne Helga Trüpel kritisierte: Frauenförderung müsse auch für öffentliche Unternehmen und bei der Vergabe von Subventionen gelten. Und: „Gleichwertige Qualifikation“ müsse es statt „gleicher“ heißen, so wie im Bremer Hochschulgesetz und in Hamburg, um Frauen nicht nach männlichen Biografien zu messen. Das alles wollte Steinhöfel nicht von der Hand weisen, aber: „Wir haben das Machbare und Praktikable dem Wünscheswerten vorgezogen.“

Für die CDU befürchtete Juristin Karin Stieringer, eine Frauenbeauftrage „führt zu Konflikten“, bei der Polizei kämen „männliche Polizisten über Jahre nicht auf Stellen“, und eine Quote störe „den Betriebsfrieden und die Atmosphähre am Arbeitsplatz“. Die FDP hielt ein Gleichstellungsgesetz „schlicht für überflüssig“. Bei der Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes müsse es möglich sein, „auch ohne Zwang die Gleichberechtigung durchzusetzen“. CDU und FDP stimmten gegen das Gesetz, die Grünen, „im Prinzip für Frauenförderung“, enthielten sich, „weil es nicht weit genug geht“. S.P.

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