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Archiv-Artikel

Energiekonzerne unter Druck

BERLIN rtr ■ Strom- und Gasanbieter mit eigenen Leitungsnetzen sollen nach einem Zeitungsbericht künftig ab einer Größe von über 100.000 Kunden dazu verpflichtet werden, ihre Geschäftsbereiche zu trennen. Ab dieser Größe müssten die Unternehmen ihre Leitungsnetze in organisatorisch unabhängigen Gesellschaften führen, berichtete das Handelsblatt unter Berufung auf die Novelle des Bundeswirtschaftsministeriums für das Energiewirtschaftsgesetz. Unternehmen mit bis zu 100.000 Kunden seien von dieser Pflicht ausgenommen. Ziel der Regelung sei es, allen Energieanbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Leitungsnetzen zu gewährleisten. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums bestätigte, dass ein Gesetzentwurf in den nächsten Tagen vorliege.