: Ende des Stillstands
DISKRIMINIERUNG Justizministerin will das Transsexuellen-Recht reformieren
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Anfang des Monats eine Reform des Transsexuellen-Rechts angekündigt. „Es geht beispielsweise um Verfahrensfragen bei der Anerkennung als Transsexueller, die von den Betroffenen oft als diskriminierend empfunden werden“, sagte die Ministerin.
Aber es gehe auch darum, ob zwei Gutachten für die Anerkennung erforderlich seien oder unter welchen Voraussetzungen man seinen Vornamen ändern könne, erklärte sie. „Und nicht zuletzt hat uns das Bundesverfassungsgericht aus dem Schutz der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgeleitete Grundsätze vorgegeben, die Maßstab für eine Überarbeitung dieses Gesetzes sein müssen“, betonte sie.
Als weiteres Projekt nannte die Bundesjustizministerin die weitere Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaften mit der Ehe. „Da werden wir den Stillstand der letzten vier Jahre überwinden und zu einem Abbau gleichheitswidriger Regelungen kommen, etwa im öffentlichen Dienstrecht“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. So will sie eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehepartnern gleichstellen bei der Beihilfe im Rahmen der Krankenversicherung, bei der Besoldung und der Versorgung.