: Elisabeth-Selbert-Preis
Für hervorragende wissenschaftliche Leistungen, die „das Verständnis für die besondere Situation der Frau und einer partnerschaftlichen Entwicklung in der Gesellschaft fördern“, vergibt die hessische Landesregierung auch 1990 den Elisbeth-Selbert-Preis. Die mit 20.000 DM dotierte Auszeichnung ist nach der Juristin Elisabeth Selbert benannt, einer der „Mütter“ des Grundgesetzes. Die wissenschaftlichen Arbeiten müssen an einer hessischen Hochschule oder an Forschungsinstituten mit Sitz in Hessen entstanden sein.
Vorschläge sind zu senden an: Die Bevollmächtigte der Hessischen Landesregierung für Frauenangelegenheiten, Gustav -Freytag-Str.1, 6200 Wiesbaden. Einsendeschluß ist der 28.Februar '90. taz
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen