in kürze KRIMINELLE GELDER : Einzug eingeschränkt
Angeblich kriminell eingenommenes Geld kann laut Bundesverfassungsgericht nur unter strengen Voraussetzungen vorläufig eingezogen werden. Beim Arrest von Geldern – der der Sicherung von Ansprüchen Geschädigter dient – müsse berücksichtigt werden, dass noch keine Verurteilung, sondern nur ein Tatverdacht vorliegt. (dpa)