piwik no script img

Archiv-Artikel

in kürze KRIMINELLE GELDER Einzug eingeschränkt

Angeblich kriminell eingenommenes Geld kann laut Bundesverfassungsgericht nur unter strengen Voraussetzungen vorläufig eingezogen werden. Beim Arrest von Geldern – der der Sicherung von Ansprüchen Geschädigter dient – müsse berücksichtigt werden, dass noch keine Verurteilung, sondern nur ein Tatverdacht vorliegt. (dpa)