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Einzelhandel muß vorerst nicht lauschen

Bonn (AP) – Die geplante Verordnung der Bundesregierung zur Überwachung der Telekommunikation kommt vorerst nicht. Eine für die kommende Woche geplante Anhörung zu der Verordnung wurde abgesagt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Durch die geplante Verordnung sollten Firmen mit mehr als zwanzig Telefonnebenstellen verpflichtet werden, ihre Kommunikationsanlagen abhörfähig zu machen. Gegen die Pläne hatte sich heftiger Protest aus dem Einzelhandel geregt, weil die Firmen die Kosten dafür selbst tragen sollten.

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