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Einstweilige Niederlage für den AStA gegen VPM

■ Der „Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis“ (VPM) erwirkt beim Kammergericht eine einstweilige Verfügung gegen den AStA der TU

Auf Antrag des „Vereins für psychologische Menschenkenntnis“ (VPM) hat das Berliner Kammergericht am Freitag eine einstweilige Verfügung gegen den AStA der Technischen Universität erlassen. Darin wird dem AStA untersagt, weiterhin zu behaupten: „...jedoch müssen die ,Vereinspsychologen‘ (Eigenbezeichnung) sich bei der VPM-Chefin in Supervision begeben und werden bei Widersprüchen abgestraft, nachweislich bis hin zum Entzug ihrer ,VPM-PatientInnen‘.“ Der inkriminierte Absatz war im Februar in einem Artikel der TU-Zeitung Uni-Kurier erschienen, übernommen aus der FU-asta rotation. Nachdem an der TU der dem VPM nahestehende „Arbeitskreis Qualifiziertes Studium“ (AQS) aktiv geworden war, wollte der Uni-Kurier über den VPM informieren, den das TU-StudentInnenparlament als „Psycho-Sekte“ einschätzt, „die sich eines reaktionären bis rechtsradikalen Gedankengutes bedient“.

Die neue Entscheidung des Kammergerichts beschließt die dritte und vorläufig letzte Runde eines bereits seit sieben Monaten laufenden Rechtsstreits. Nachdem der VPM im Februar schon einmal eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, wurde diese vom Landgericht im Mai wieder aufgehoben. Durch die Vorlage verschiedener eidesstattlicher Versicherungen ehemaliger VPM- Mitglieder erscheine es als „überwiegend wahrscheinlich“, daß die Darstellung wahr sei, begründete das Gericht damals seine Entscheidung zugunsten des AStA (AZ 27.0.118/93) – ein schwerer Schlag für den VPM-Vorsitzenden Ralph Kaiser, der extra aus Zürich angereist war.

Der VPM zog vor die nächste Instanz und erhielt nun recht. Der beanstandete Absatz ist ein heikler Punkt für den VPM, denn KritikerInnen werfen der Organisation schon seit langem vor, ihre Mitglieder zu einer Art „Dauertherapie“ bewegen und dadurch die interne Hierarchie absichern zu wollen. Interessant ist, daß es im gleichen Artikel, vom VPM unwidersprochen, heißt: „Bedrohungsgefühle und Lebensängste werden von der Führungsspitze gezielt geschürt, um die eigene Herrschaft total abzusichern.“

Es scheint Strategie des VPM zu sein, selektiv und unberechenbar gegen einzelne Äußerungen von KritikerInnen vorzugehen. StudentInnenzeitungen sind besonders beliebte Ziele. So erwirkte der VPM gemeinsam mit seiner Berliner Schwesterorganisation GFPM im Juni letzten Jahres beim Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitung der Fachschaftsinitiative Medizin der FU (AZ 27.0.467/92). Ebenfalls an der FU sollte sogar erreicht werden, daß sich das StudentInnenparlament mit den Aktivitäten von VPM/GFPM nicht einmal beschäftigen darf – per anwaltlichem Schreiben wurden dem dortigen AStA gerichtliche Schritte angedroht, falls es doch zu einer Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung käme.

Aber, so sagt der zur Verhandlung vor dem Kammergericht eigens aus Zürich angereiste VPM- Vertreter Dr. Andreas Mylaeus, „es geht nicht darum, gegen Studenten vorzugehen, die Politik machen wollen“. Nur gegen falsche Behauptungen müsse man sich wehren. Und das andauernd. Armer VPM. taz

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