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Archiv-Artikel

Einigung bei Energierecht

BERLIN dpa/rtr ■ Im Streit um das Energiewirtschaftsgesetz zeichnet sich eine Einigung zwischen der rot-grünen Regierungskoalition und der Unions-Mehrheit im Bundesrat ab. „Der Durchbruch ist geschafft“, hieß es gestern aus Kreisen des Vermittlungsausschusses, der am 15. Juni den Gesetzestext beschließen will. So könnte das Gesetz wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Die Unionsländer konnten sich in einer Reihe von Punkten vor allem gegen Vorstellungen der Grünen durchsetzen. So müssen künftig alle Netzpreise von den Konzernen dem Regulierer vorgelegt werden. Zudem werde die so genannte Anreizregulierung, mit der die Konzerne zu mehr Effizienz gezwungen werden sollen, nicht allein dem Regulierer überlassen. Sie soll nun in einer eigenen Verordnung geregelt werden, die erst unter der künftigen Bundesregierung umgesetzt werde.