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■ EigenbedarfRückenstärkung

Karlsruhe (AP) – Der Bundesgerichtshof hat Besitzern kürzlich umgewandelter Eigentumswohnungen bei der Durchsetzung ihres Eigenbedarfs den Rücken gestärkt. In einem jetzt veröffentlichten Urteil entschied das Gericht zugunsten eines Münchner Vermieterehepaars, das eine seiner fünf Wohnungen in einem kurz zuvor aufgeteilten Haus für seine Tochter beansprucht und deshalb den Mietvertrag gekündigt hatte.

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