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Archiv-Artikel

Ehevertrag von BGH aufgehoben

KARLSRUHE ap ■ Ein Ehevertrag ist sittenwidrig, wenn der geschiedene Ehemann wegen der hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben wird. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem zur Jahreswende veröffentlichten Urteil entschieden. Es ist das erste BGH-Urteil, in dem ein Ehevertrag wegen Überforderung des zahlungspflichtigen Mannes für ungültig erklärt wurde. Im konkreten Fall hatte eine kinderlose Ehefrau auf einen Ehevertrag gedrungen, nach dem ihr Gatte im Scheidungsfalle eine Leibrente von mehr als 650 Euro an sie zahlen musste. Die Ehe wurde drei Jahre nach Abschluss des Ehevertrags geschieden. Der Mann hatte ein so geringes Nettoeinkommen, dass er nach Abzug der vereinbarten Leibrente selbst auf Sozialhilfe angewiesen gewesen war. Die Ehefrau verfügte dagegen zusammen mit ihrem Halbtagsjob über Einnahmen von 1.530 Euro (Az.: BGH XII ZR 157/06).