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Ehemalige Lebenshilfe-Geschäftsführer sollen zahlen

Gegen zwei ehemalige Geschäftsführer der Lebenshilfe in Leer hat die Staatsanwaltschaft Aurich Strafbefehle von jeweils 720 Tagessätzen beim Amtsgericht Leer beantragt. Das teilte ein Justizsprecher am Montag mit. Auf wieviel Mark sich die Strafbefehle belaufen, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit.

Den beiden Beschuldigten wird gemeinschaftliche Veruntreuung vorgeworfen. Sie haben nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mehrere Jahre lang auf rechtswidrige Weise Jahresgehälter von jeweils mehr als 200 000 kassiert. Die in Leer erscheinende „Ostfriesen-Zeitung“ hatte den Gehälter- Skandal 1996 aufgedeckt. Die Geschäftsführer wurden entlassen. Der Vorstand des Vereins trat zurück. dpa

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