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Edekas HochzeitrabatteNiederlage für Bundeskartellamt

DÜSSELDORF | Das Bundeskartellamt hat beim Streit über die Begrenzung der Marktmacht großer Einzelhandelsketten eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Dienstag eine Grundsatzentscheidung der Wettbewerbshüter auf, in der die vom größten deutschen Lebensmittelhändler Edeka nach der Übernahme der Discountkette Plus im Jahr 2009 von den Lieferanten geforderten „Hochzeitsrabatte“ als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gebrandmarkt worden waren. (dpa)

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