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Archiv-Artikel

EX-SICHERUNGSVERWAHRTE Anspruch auf Entschädigung

KARLSRUHE | Das Land Baden-Württemberg muss Straftäter, die menschenrechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung waren, entschädigen. Das entschied das OLG Karlsruhe gestern. Die Richter sprachen vier verurteilten Vergewaltigern Entschädigungen zwischen 49.000 und 73.000 Euro zu (Az. 12 U 60/12 u.a.). Damit bestätigten sie das Urteil aus erster Instanz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2009 die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt. (dpa)