EUGH-URTEIL : Zugunsten von Geringverdienern
LUXEMBURG | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Geringverdienern in Deutschland den Rücken gestärkt. Die höchsten EU-Richter urteilten am Donnerstag, dass vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden können. Die Leistungen, die etwa der Altersvorsorge dienen, hätten ein sozialpolitisches Ziel und unterschieden sich vom Lohn im eigentlichen Sinne. Geklagt hatte ein Gebäudereiniger der DB Services GmbH, die zur Deutschen Bahn gehört. (Az: C-522/12) (epd)