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Archiv-Artikel

EU will Klarheit über Eon-Privileg

BRÜSSEL afp ■ Die EU-Kommission hat von der Bundesregierung eine Klarstellung zu einem umstrittenen Privileg des Eon-Konzerns gefordert. In einem Brief nach Berlin habe Brüssel gefordert, den staatlichen Übernahmeschutz für Eon zu begründen, sagte gestern ein Kommissionssprecher. Eon kann nicht übernommen werden, weil die Bundesregierung eine „Goldene Aktie“ an dem Unternehmen besitzt. Bei einer Übernahme kann die Bundesregierung einen Wiederverkauf des Gasversorgers Ruhrgas an eine andere Firma anordnen, was den Kauf von Eon unattraktiv machen würde. Dies geht auf die 2002 erteilte Ministererlaubnis für die Übernahme von Ruhrgas zurück.