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Archiv-Artikel

EU-Haftbefehl tritt in Kraft

BERLIN ap ■ Nach einjährigem Hindernislauf kann das zwischen Bund und Ländern umstrittene EU-Haftbefehlsgesetz in Kraft treten. Der Bundesrat ließ gestern das vom Bundestag im Juni beschlossene Gesetz passieren. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Justizsystemen europäischer Staaten erheblich zu beschleunigen und die Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern. Die erste Fassung des Gesetzes war im Juli 2005 von Karlsruhe überraschend einkassiert worden. International gesuchte Verdächtige können mit dem neuen Gesetz schneller vor Gericht gestellt werden, weil der EU-Haftbefehl das Auslieferungsverfahren verkürzt.