EU-GERICHTSHOF VS. TÜRKEI : Minderheiten geschützt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen eines Verstoßes gegen den Schutz von Grundbesitz der griechisch-orthodoxen Kirche zu einer Entschädigung von 100.000 Euro verurteilt. Die Justiz hatte sich geweigert, wegen Fristversäumnissen deren Immobilienbesitz ins Grundbuch einzutragen. (dpa)