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Archiv-Artikel

EU-GERICHT ZU GEOGRAFISCHEM GATTUNGSNAMEN „Bayerisches Bier“ muss aus Bayern kommen

LUXEMBURG | Nur das im Freistaat hergestellte Gebräu darf sich weiterhin „Bayerisches Bier“ nennen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Damit haben die bayerischen Bierbrauer vor den höchsten EU-Richtern einen Teilerfolg errungen. Hintergrund ist der Streit der bayerischen Brauer mit dem niederländischen Brauer Bavaria NV. Der Bayerische Brauerbund hatte das Unternehmen, das unter anderem auch über eine „Bavaria“-Niederlassung in Italien und diverse Biermarken mit dem Begriff „Bavaria“ verfügt, vor einem Gericht in Turin verklagt. „Bavaria“ sei eine geografische Gattungsbezeichnung, die hinsichtlich der Herkunft des fraglichen Bieres irreführend sei, so der Vorwurf. Offen bleibt jedoch weiterhin, ob die Niederländer die Marke „Bavaria“ weiter benutzen dürfen – das muss nun in Italien entschieden werden. Das Unternehmen führt den Namen bereits seit 1930. Die Richter bestätigten den „unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Ansehen von bayerischem Bier und seinem geografischen Ursprung“. (dpa)