ENTFERNUNGSPAUSCHALE: NUR DIE TOTALSTREICHUNG IST SINNVOLL : Verantwortung für den Arbeitsweg
Soll man den Menschen, die auf dem Land leben, ihren weiten Weg zum Arbeitsplatz überhaupt subventionieren? Oder nur, wenn sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen? Generell mit einem Pauschalbetrag pro Kilometer oder erst ab einer bestimmten Entfernung oder vielleicht sogar gestaffelt: Je weiter weg ein Arbeitnehmer wohnt, umso geringer wird der Kilometerbetrag? Sollte also der Staat über die Pendlerpauschale die Bürger dahin gehend lenken, dass sie möglichst wenig ins Umland ziehen und die Landschaft zersiedeln? Und dass sie, wenn überhaupt, nur auf umweltschonende Weise pendeln?
Viele Fragen, auf die eine generelle Antwort reicht: Nein. Zwar ist es richtig, dass die Pauschale sämtlichen grünen Leitsätzen der Koalition widerspricht und schon deshalb Unsinn ist. Aber auch jenseits solcher ökologisch erzieherischer Ziele ist die Pauschale nicht zu rechtfertigen. Denn: Sie ist Ausdruck der Mentalität, jede Art von Risiken oder Unbequemlichkeiten auf den Staat abzuwälzen – auch die Kosten eines weiten Arbeitswegs.
Tatsächlich aber sind weite Arbeitswege die Konsequenz privater Lebensentscheidungen und sollten als solche auch gehandhabt werden – nämlich als privates Risiko. Wer die tägliche Pendelei als Zumutung empfindet, der ziehe um. Und wer trotz Arbeit in der Stadt gerne auf dem Land leben möchte, der erfreue sich an seinem Garten und nehme die Fahrtkosten als Preis dafür in Kauf. Im Übrigen sparen die Pendler, die außerhalb der Ballungszentren wohnen, in der Regel an der Miete.
Die Regierung sollte die Entfernungspauschale daher ersatzlos streichen. Und wenn sie das Handeln der Bürger in eine ökologische Richtung lenken möchte, dann sollte sie sinnvollerweise den Kommunen Geld geben, damit diese die Innenstädte attraktiver gestalten. Zuschüsse für die Begrünung von Innenhöfen, verkehrsberuhigte Zonen, saubere Spielplätze und betretbare Parks – das würde viele Menschen eher vom Pendeln zwischen Stadt und Umland abhalten als eine geringere Entfernungspauschale. KATHARINA KOUFEN