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■ Am RandeDyba schöpft die Meinungsfreiheit aus

Fulda (dpa) – Die Staatsanwaltschaft in Fulda wird kein Ermittlungsverfahren gegen Erzbischof Johannes Dyba wegen Beleidigung von Homosexuellen eröffnen. Dyba könne sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. Zwei Männer hatten Anzeige gegen ihn erstattet. Dyba hatte im Januar in der Bistumszeitung Bonifatiusbote geschrieben, daß Homosexuelle generell keine Eignung zum Priesteramt besäßen und durch das Scheitern am Zölibat oft beim Staatsanwalt endeten. In dem Satz: „Bei uns werden nur solche Männer zu Priestern geweiht, die auch das Zeug zu einem gesunden und guten Familienvater hätten“ erkannte die Staatsanwaltschaft lediglich eine alte kirchliche Auffassung. Homosexuelle würden dadurch nicht ausgegrenzt.

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