: Durchsuchungen abgelehnt
KÖLN dpa ■ Im Kölner Müllkorruptionsprozess um Schmiergelder in Millionenhöhe beim Bau der Köllner Müllverbrennungsanlage in den 90er-Jahren wies das Landgericht drei Anträge der Anklagebehörde auf Durchsuchungen mehrerer Firmen und Büros in Deutschland und in der Schweiz als unbegründet zurück. Mit den Durchsuchungen wollte die Staatsanwaltschaft Unterlagen sicherstellen lassen, die möglicherweise Belege über Geldflüsse an zwei der Angeklagten enthielten. Die Richter vertraten jedoch die Ansicht, die Durchsuchungen würden „nichts Sachdienliches ergeben“, da die Betroffenen schon durch die Berichterstattung über den Prozess vorgewarnt seien.