: Drogenhändler sollen kotzen müssen
■ Um Dealer des Drogenbesitzes zu überführen, hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Brechmittel wieder erlaubt
Frankfurt/M. (AP) – Der Einsatz eines Brechmittels bei Drogenhändlern, die Crack verschluckt haben, ist nach einem Erlaß des hessischen Generalstaatsanwalts Hans-Christoph Schaefer unter strengen Voraussetzungen wieder zulässig. Der als Brechmittel eingesetzte Pflanzensirup sei nach übereinstimmender Meinung von Fachärzten ungefährlich; er werde sogar Kleinkindern verabreicht, die zum Beispiel eine Zigarette verschluckt hätten, erklärte Schaefer. Um mögliche Risiken bei der zwangsweisen Einführung mit einer Magensonde auszuschließen, dürfe nur ein erfahrener Arzt den Eingriff vornehmen. Er müsse gegebenenfalls mit Hilfe eines Dolmetschers den Tatverdächtigen untersucht haben.
Der Generalstaatsanwalt hatte den Einsatz von Brechmitteln im April untersagt, als in einem Prozeß Zweifel an den Wirkungen von Brechmitteln nicht ausgeräumt werden konnten. Seither konnte die Frankfurter Polizei keine Crackdealer mehr verhaften, weil sie keine Beweismittel mehr sicherstellen konnte. Die Straßenhändler schluckten die meist in Stanniol verpackten Drogenkügelchen, wenn sich Fahnder näherten. Brechmittel wurden in Frankfurt seit Herbst 1993 gegen rund 200 mutmaßliche Dealer eingesetzt, sagte Schaefer. Etwa 180 hätten Drogen verschluckt gehabt. In zwei Dritteln der Fälle wurde der Sirup freiwillig geschluckt.
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