in kürze URTEIL ZU UNTERSCHRIFTEN : Drei Buchstaben: gültig
Mit drei erkennbaren Buchstaben ist eine Unterschrift rechtswirksam. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Es reiche aus, wenn jemand, der die Unterschrift des Betroffenen kenne, dessen Namen aus dem Schriftbild herauslesen könne, so die Begründung (Az.: 17 U 166/04). (dpa)