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Archiv-Artikel

Doppelpass-Fragen rechtens

KARLSRUHE afp ■ Staatsbürger türkischer Herkunft müssen Behörden Auskunft darüber geben, ob sie nachträglich wieder die türkische Staatsbürgerschaft angenommen haben. Mit dem Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht die Klage eines in Bayern eingebürgerten Türken zurück. Die Behörden hatten ihm ein Zwangsgeld angedroht, weil er bei einer Befragungsaktion 2005 in Bayern nicht angeben wollte, ob er danach die türkische Staatsangehörigkeit wieder erworben hatte. Laut Beschluss wird der Kläger durch die Befragung nicht in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Ausgelöst hatten die Befragung Angaben der türkischen Regierung, wonach seit 2000 rund 50.000 Deutsche die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen hatten. Damit verlieren sie automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft und das Wahlrecht. (Az. 2 BvR 434/06)