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■ DokumentationDer Bosnien-Beschluß der Bundesregierung

Im Vertragswerk von Dayton haben die Parteien der Entsendung einer multinationalen Friedenstruppe von Nato und Nicht-Nato-Staaten zur Absicherung des Friedensvertrages für Bosnien zugestimmt. Im Vertragswerk wird der Sicherheitsrat der UNO ersucht, eine Resolution mit dem entsprechenden Mandat für eine Friedenstruppe zu verabschieden. Es ist zu erwarten, daß diese Resolution unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertragswerks beschlossen wird.

Das Engagement der Nato wird entscheidend dazu beitragen, die Bedingungen zu schaffen, die erforderlich sind, um den Schutz und die Menschenrechte der notleidenden Bevölkerung zu sichern, den Flüchtlingen die Rückkehr zu erleichtern und den Weg für ein friedliches Miteinander zu eröffnen.

(1) Das Kabinett beschließt, zur Absicherung des Friedensvertrages mit folgenden Maßnahmen beizutragen:

a) Verstärkung der bereits in Kroatien eingesetzten Sanitätskomponente; b) Bereitstellung von land- und luftgestützten Transportkräften einschließlich erforderlicher Eigensicherung; c) Bereitstellung von Pionierkräften einschließlich erforderlicher Eigensicherung; d) Bereitstellung von Lufttransportkräften (Transall); e) Bereitstellung der bereits eingesetzten Tornado-Flugzeuge der Luftwaffe; f) Beteiligung an maritimen Operationen durch Schiffe und Seeaufklärer.

Die Entsendung dieser Kräfte kann erfolgen, sobald der Friedensvertrag für Bosnien unterzeichnet ist und ein entsprechendes Mandat des Sicherheitsrats der UNO sowie ein entsprechender Beschluß des Nato-Rates vorliegen.

(2) Die Bereitstellung der deutschen Kräfte zur Unterstützung der Friedenstruppe schließt den zeitlich begrenzten Einsatz der in Kroatien stationierten Kräfte in Bosnien ein.

(3) Personal und Führungsunterstützungskräfte für internationale Hauptquartiere im früheren Jugoslawien können bereits verlegt werden, bevor die unter Ziffer (1) genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

(4) Der Umfang des deutschen Kontingents wird eine Größenordnung von rund 4.000 Soldaten haben. Abhängig von der Lageentwicklung vor Ort können zusätzliche Kräfte bereitgestellt werden, vor allem zur Sicherung.

(5) Der deutsche Beitrag ist auf längstens zwölf Monate befristet, dies entsprechend dem Vertrag von Dayton und der Beschlußlage des Nato-Rates.

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