piwik no script img

Doch Kindergeld für Peggys Mutter

NÜRNBERG dpa ■ Die Mutter der seit einem Jahr vermissten Peggy aus Oberfranken muss das Kindergeld möglicherweise doch nicht zurückzahlen. Die Bundesanstalt für Arbeit wies die Anwältin der Frau auf die Möglichkeit hin, einen Erlassantrag zu stellen. Überdies sei das zuständige Arbeitsamt Coburg angewiesen worden, eine „Unbilligkeit“ der Forderung zu prüfen. Am Dienstag war bekannt geworden, dass die Behörden die Mutter zur Rückzahlung des Kindergeldes für Juni bis Januar aufgefordert haben. Es handelt sich um einen Betrag von rund 1.120 Euro. Diese Summe hatte das Arbeitsamt Halle überwiesen, das vom Verschwinden Peggys nichts wusste.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen