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Distanz zur Kirche ist kein Austritt

STADE dpa ■ Weil ein Gericht seinen Kirchenaustritt für unwirksam erklärte, muss ein Lehrer aus der ehemaligen DDR 4.000 Mark Kirchensteuer nachzahlen. Die Klage des Mannes gegen den Zahlungsbescheid wurde abgewiesen, da er keine beglaubigte Erklärung seines Austritts vorlegen konnte. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Stade sei die damals übliche Äußerung gegenüber dem Arbeitgeber oder der Staatssicherheit „Ich gehöre nicht zur Kirche“ nicht ausreichend. Auch in der DDR hätte der Kirchenaustritt von einer Behörde beglaubigt werden müssen. Der Mann gab an, er sei Mitte der 60er-Jahre aus der Kirche ausgetreten, um in der DDR als Lehrer arbeiten zu können. Das Verwaltungsgericht Stade ging jedoch davon aus, er habe sich lediglich von der Kirche distanziert. Dass in der DDR seit Mitte der 50er-Jahre keine Kirchensteuer mehr eingetrieben wurde, stehe seiner Kirchensteuerpflicht nach der Wiedervereinigung nicht entgegen.

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