: Diekmann straflos
Das Amtsgericht Hamburg hat Bild-Chefredakteur Kai Diekmann vom Vorwurf freigesprochen, die angeblich unzulässige Veröffentlichung aus Ermittlungsakten zu verantworten. Der Strafbefehl über 18.000 Euro wegen Verstoßes gegen das Hamburger Pressegesetz wurde aufgehoben. Das Blatt hatte sich in der Berichterstattung über den „Karnevalsmörder“ aus Augsburg auf offizielle Ermittlungsprotokolle bezogen.