: „Die Verfolgung ging nahtlos weiter“
Dem Schicksal homosexueller Männer und Frauen zwischen 1919 und 1969 widmet sich jetzt die KZ-Gedenkstätte Hamburg-Neuengamme. Warum sich die Szene nicht vor der Verfolgung durch die Nazis schützen konnte und wie wenig sich nach 1945 für sie änderte, erklärt Kurator Bernhard Rosenkranz
BERNHARD ROSENKRANZ, 48, Autor, hat 2006 die Initiative „Stolpersteine für homosexuelle NS-Opfer“ mit gegründet.
INTERVIEW PETRA SCHELLEN
taz: Herr Rosenkranz, was ist das Besondere an Ihrer Ausstellung?
Bernhard Rosenkranz: Unser Konzept ist ein echtes Novum: Wir zeigen – meines Wissens erstmals in Deutschland – die Schicksale von Männern und Frauen in einer gemeinsamen Ausstellung.
Sind deren Schicksale denn vergleichbar? Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches stellte doch nur sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe.
Das stimmt, aber trotzdem herrschten ähnliche Lebensverhältnisse, was die Akzeptanz und das Sich-Verstecken-Müssen betrifft. Deshalb haben wir unsere Ausstellung nicht in einen Informationsblock über Frauen und einen über Männer eingeteilt, sondern deren Schicksale zeitlich verwoben. Letztlich sind Frauen genauso denunziert worden wie Männer.
Und darum hat sich bislang niemand gekümmert?
Doch. Claudia Schoppmann hat ein Buch über die Schicksale lesbischer Frauen während des „Dritten Reichs“ geschrieben. Warum aus ihren Erkenntnissen bislang keine Ausstellung bestückt wurde, weiß ich nicht.
Aus welchen Quellen speist sich Ihre Ausstellung?
Gemeinsam mit Ulf Bollmann und Gottfried Lorenz habe ich Akten des Staatsarchivs und private Dokumente gesichtet und die Biographien von 800 Hamburger Männern und Frauen recherchiert. Dabei trat vieles zutage, das noch nicht bekannt war.
Ihre Ausstellung behandelt den Zeitraum von 1919 bis 1969 – warum wird sie in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme gezeigt?
Weil Neuengamme ein wichtiger Ort der Verfolgung auch schwuler Männer war. Dort waren 400 Schwule inhaftiert.
Warum wurden Homosexuelle vom NS-Regime verfolgt?
Sie galten als „bevölkerungspolitische Blindgänger“, da sie nicht zur Vermehrung des Volkes beitrugen. Außerdem gingen die Nazis davon aus, dass homosexuelle Männer Jugendliche verführten. Und man hatte Angst vor einer Cliquenbildung – davor, dass die Homosexuellen sozusagen einen Staat im Staat bilden würden. In ihren Urteilen haben die Richter unterschieden zwischen „echten“ und „verführten“ – zum Beispiel verheirateten – Homosexuellen. Bei den „Echten“ haben selbst die Gutachter gesagt: Der ist so, und der wird so bleiben. Wenn die Richter in diesen Fällen einen sexuellen Notstand konstatierten, wurden die Angeklagten weniger hart bestraft. Bei anderen Männern – etwa dem schwulen, verheirateten Kammersänger Hans Grahl – hieß es, er habe keinen sexuellen Notstand gehabt, weil er eine Frau hatte. Solche Männer wurden schärfer bestraft. Bei Frauen lagen die Dinge anders: Selbst wenn sie lesbisch waren, glaubte man, sie wären für die Fortpflanzung nicht verloren. Denn man hätte sie ja unter Zwang schwängern können.
Wodurch flogen Homosexuelle auf?
Meist durch Denunziation. Außerdem gab es Polizeirazzien in Lokalen. In öffentlichen Bedürfnisanstalten wurden zudem Lockspitzel eingesetzt. Wer die nicht durchschaute, wurde sofort verhaftet und auf die Polizeiwache mitgenommen. Dort wurde man unter Druck gesetzt, die Namen der Sexualpartner zu nennen. Auch Strichjungen wurden auf diese Weise verhört.
Mit welchen Methoden?
Unter anderem wurde gefoltert. Zum Beispiel in der Gestapo-Zentrale im Stadthaus und im KZ Fuhlsbüttel, dem so genannten Polizeigefängnis.
Und was passierte nach den Verhören?
Die Männer kamen zur Untersuchungshaft in das Gefängnis am Holstenglacis. Später gab es einen Prozess, vor dem einige von einem Gerichtsmediziner begutachtet wurden. Häufig plädierte der für Sicherheitsverwahrung, so dass diese Männer nach Verbüßung der Haftstrafe in eine Sicherungsanstalt oder in ein KZ verbracht wurden. Ab 1940 hat man ihnen angeboten, sich „freiwillig“ kastrieren zu lassen, um dem KZ zu entgehen. Sie mussten danach alle zwei Jahre zu einer Untersuchung erscheinen. Zudem mussten sie sich regelmäßig bei der Polizei melden.
Warum?
Die Untersuchungen durch die Gesundheitsämter wurden aus schein-wissenschaftlichen Gründen durchgeführt: Man wollte herausfinden, was aus diesen Männern wurde.
Entsprach das alles der damaligen Gesetzeslage?
Nein, es war ein rechtsfreier Raum. Die Paragrafen 175 und 175 a sahen Gefängnis- und Zuchthausstrafen vor. Nicht aber Sicherungsverwahrung oder Kastration.
Wie wurden Homosexuelle im KZ behandelt?
Viele mussten einen rosa Winkel tragen, waren in einem speziellen Block untergebracht und standen in der Gefangenenhierarchie ganz unten.
Kamen auch lesbische Frauen in die Lager?
Ja, aber nicht primär aufgrund ihrer sexuellen Orientierung. Diejenigen, die im KZ waren, wurden aus „rassischen“ Gründen verfolgt oder galten als „asozial“. Homosexualität wirkte allerdings strafverschärfend.
Hielten, sagen wir: jüdische und homosexuelle KZ-Insassen zusammen?
Diese Frage haben wir nicht recherchiert.
Haben sich auch Homosexuelle mit der NS-Ideologie identifiziert?
Ja. Einige von ihnen waren Parteimitglieder. Allerdings keine ranghohen Funktionäre. Das trifft auf ungefähr fünf Prozent der von uns recherchierten Hamburger Biographien zu.
Was passierte diesen Männern?
Sie wurden teilweise besonders hart bestraft. Wir haben den Fall eines SA-Sturmführers recherchiert, der 1937 in St. Georg mit einem Mann erwischt wurde. Kurz darauf starb er im Zuchthaus Fuhlsbüttel. Offiziell an einer Lungenentzündung.
Schützten die damals gelegentlich geschlossenen „Kameradschaftsehen“ zwischen Schwulen und Lesben vor Verfolgung?
Leider nicht. Wer denunziert wurde, und das konnte einen Kontakt betreffen, der Jahre zurücklag, wurde verhaftet.
Gab es unter Homosexuellen sonstige kollektive Schutzmechanismen?
Nein. Die Szenezeitschriften konnten ab 1933 nicht mehr erscheinen, der „Bund für Menschenrecht“ hatte sich 1934 aufgelöst, weil die Menschen aus Angst ausgetreten waren. Es gab kaum noch einschlägige Lokale. Die Szene hatte also keine Kommunikationsstruktur und keine Interessenvertretung mehr. Auch einen homosexuellen Untergrund wie bei der KPD oder SPD gab es nicht.
Warum sind unter den von Ihnen ermittelten Ermordeten kaum Besserverdienende?
Das wissen wir nicht genau. Straf- und Gefangenenakten sind leider nur unvollständig überliefert. Teils wurden sie bis in die 90er-Jahre hinein vernichtet. In jedem Fall konnten sich Wohlhabende eher einen Anwalt leisten. Sie waren auch nicht so stark der sozialen Kontrolle und damit Denunziationen durch Nachbarn ausgesetzt.
Wurden die Überlebenden finanziell entschädigt?
Individuelle Wiedergutmachung hat niemand bekommen – die bekamen nur „rassisch“ und politisch Verfolgte. Außerdem galt bis 1969 unverändert der Paragraf 175, der einvernehmliche homosexuelle Handlungen kriminalisierte.
Deshalb beleuchten Sie nun auch die Nachkriegszeit.
Ja. Denn wir wollen zeigen, dass die Verfolgung nach 1945 nahtlos weiterging: Homosexuelle wurden zu medizinischen Untersuchungen vorgeladen, mussten sich regelmäßig bei der Polizei melden, es wurde nach Männern gefahndet, die in den letzten Kriegstagen hatten entkommen können. So gesehen hatte sich nichts geändert.
Die Ausstellung eröffnet morgen um 16 Uhr in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und ist dann bis 16. 7. zu sehen