: Die Enteignungsbehörde
Sie wird ihr Jubiläum wohl nicht mit einem großen Akt begehen – im nächsten Jahr wird die Bremer Enteignungsbehörde, angesiedelt beim Bausenator, 50 Jahre alt. Insgesamt rund 1.300 Fälle hat sie in diesem halben Jahrhundert verhandelt, wobei die Zahl der Enteignungsanträge jedes Jahr kleiner geworden ist. Die Städte und Straßen sind eben weitgehend fertig. In den ersten Jahren, so einer der Mitarbeiter, seien es wöchentlich immerhin vier Fälle gewesen, mittlerweile gibt es Jahre, da sind es gerade mal zehn. Obwohl, das schon, die Fallzahlen im Sanierungszeitraum des Landes Bremen durch die vermehrte Bautätigkeit auch wieder gestiegen sind. 25 verschiedene gesetzliche Grundlagen gibt es für Enteignungen, dazu zählt das Naturschutzgesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, natürlich auch das Baugesetz. Die Verhandlung über eine Enteignung findet mit den Betroffenen und einem dreiköpfigen Gremium statt, zu dem der Leiter der Behörde und zwei sachkundige Bürger als Beisitzer gehören.