: Die Bolkestein-Richtlinie
Zentraler Punkt der Bolkestein-Richtlinie ist das so genannte Herkunftsprinzip bei Dienstleistungen innerhalb der EU. Danach könnten etwa deutsche Unternehmen ihren Sitz nach Polen verlagern und nach dortigen Sozialstandards Mitarbeiter in deutschen Filialen beschäftigen. Mittlerweile wurde die Richtlinie entschärft. Zwar soll weiterhin das Recht des Landes gelten, in dem die Firma ihren Sitz hat. Um Sozialdumping zu verhindern, soll aber das Arbeitsrecht des Landes gelten, in dem die Firma tätig ist.