: Deutsche trotz Milli Görüs
KASSEL dpa ■ Die einmal verliehene deutsche Staatsbürgerschaft darf nach einem Urteil auch dann nicht wieder entzogen werden, wenn die Antragsteller bei der Einbürgerung die Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen verschwiegen haben. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel gab gestern vier türkischstämmigen Deutschen Recht, die gegen das Land Hessen geklagt hatten. Das Land hatte die Einbürgerungen rückgängig gemacht, weil die Männer Funktionäre der als verfassungsfeindlich eingestuften islamischen Gemeinschaft Milli Görüs sind. Die Kasseler Richter urteilten jedoch, dass ihnen dies nicht bewusst gewesen sein müsse.