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Archiv-Artikel

Deutsche Telekom zum Teil entlastet

FRANKFURT rtr ■ Die Bonner Staatsanwaltschaft hat das jahrelange Strafverfahren gegen die Deutsche Telekom wegen möglicher Falschbewertungen von Immobilien zum Teil eingestellt. „Es gab keinen hinreichenden Tatverdacht“, so die Begründung. Zwar habe die Telekom ihren Immobilienbestand in der Rechnungslegung der Jahre 1998 bis 2000 überhöht angesetzt. Dies habe jedoch nach gängiger Rechtsprechung insgesamt keinen wesentlichen Einfluss auf die Bilanz gehabt. Noch offen ist, ob es wegen des Verdachts der Falschbilanzierung im Jahr 1995 mit Auswirkungen auf den späteren Börsengang zu einer Anklage kommt. Auf den Schadenersatzprozess enttäuschter Anleger gegen die Telekom vor dem Landgericht Frankfurt hat die aktuelle Entscheidung voraussichtlich keinen Einfluss.