■ Deutsche Rchter: „Obskure“ Vereine
Bremer Straffälligenbetreuung, Martinshof und andere Vereine bekommen regelmäßig kleinere Geldsummen aus Bußgeldern, die vom Amtsgericht verhängt werden. Denn die Richter können ihre Angeklagten dazu verdonnern, die Buße an eine spezifische Einrichtung zu überweisen.
Das tun sie aber offenbar immer weniger. So steht beispielsweise der Verein Bremische Straffälligenbetreuung kurz vor der Kündigung eines Mitarbeiters, da diese Stelle aufgrund drastisch reduzierter Bußgeld-Zuflüsse nicht mehr zu halten sei. Der Martinsclub freut sich inzwischen schon über Pfennigbeträge, die eingezahlt werden.
Daß Bußgelder mehr in die Staatskasse und weniger an gemeinnützige Vereine gezahlt werden sollen, hat aber niemand beschlossen oder als Parole verbreitet. Es scheint einfach so zu passieren. Dr. Kirsten Graalmann-Scheerer, Dezernentin der Generalstaatsanwaltschaft Bremen, meinte auf Nachfrage der taz: „Eine Tendenz, das mehr Bußgelder in die Landeskasse eingezahlt werden, ist klar zu erkennen“. Eine Verordnung jedoch, daß Richter und Staatsanwälte mehr Gelder in die Landeskasse fließen lassen sollen, gebe es nicht. Daß einige Einrichtungen immer weniger Einnahmen aus Bußgeldern erhalten, sei vielleicht dadurch zu erklären, daß es viele Neuzugänge an Einrichtungen gäbe, die schließlich auch bedacht werden müßten.
Amtsgerichtspräsident Rüdiger Tönnies räumt ein, daß es sein könnte, daß auch die Staatskassen mehr bedacht werden, dies sei jedoch auch gutes Recht der Richter und Staatsanwälte, denn die Verhandlungen würden Kosten verursachen, die schließlich gedeckt werden müßten. Man sei nicht verpflichtet, gemeinnützigen Einrichtungen Gelder zukommen zu lassen.
Ulrich Mäurer, Mitarbeiter im Justizressort, weiß immerhin zu berichten, daß es eine Empfehlung an die Richter gegeben habe, keine „obskuren Vereine“ mehr mit dem Bußgeldsegen zu bedenken. taz
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