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Der Mieterverein rätDer Wohnberechtigungsschein

■ oder: die Eintrittskarte für den sozialen Wohnungsbau und belegungsgebundene Wohnungen

Wer eine Sozialwohnung anmieten möchte, der braucht grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein (WBS), egal ob die Wohnung im Westen oder im Osten liegt. Sozialwohnungen in diesem Sinne gibt es im Ostteil der Stadt bisher erst wenige, dafür kann man hier mit einem anderen WBS eine belegungsgebundene Wohnung anmieten. Dabei handelt es sich um Wohnungen der elf städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder der 30 Genossenschaften, die bis zum 3.10. 90 bezugsfertig wurden. Für Wohnungen privater Vermieter im Osten aus diesem Zeitraum bedarf es keines Wohnberechtigungsscheins.

Der Anspruch auf einen WBS für eine Sozialwohnung ist abhängig vom Einkommen. Erteilt wird er zum Beispiel bei einem Ein-Personen-Personen-Haushalt mit einem Jahresbruttoeinkommen abzüglich Arbeitnehmerpauschalbetrag, steuerfreier Zuschläge, Kindergeld und Unterhaltungsleistungen von bis zu 25.920 DM im Westen oder 21.600 DM im Osten. Bei einem Angehörigen oder Ehegatten in der Wohnung steigt das maximale Einkommen auf 38.160 DM im Westen, 31.800 im Osten.

Bei der Wohnungsgröße kann der Wohnungssuchende nicht frei wählen. Je ein Wohnraum steht den Wohnberechtigten zu. Allerdings können die Wohnungsämter der Bezirke, bei denen Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt werden, in begründeten Fällen von dieser Einschränkung abweichen. Wohnberechtigungsscheine können nur im Ausnahmefall zusammengelegt werden, wenn bereits über mehrere Jahre mit polizeilicher Anmeldung eine gemeinsame Haushaltsführung belegt werden kann.

Für rund 90.000 Sozialwohnungen hat das Land Berlin sich bei Vermietern ein sogenanntes Besetzungsrecht gesichert. Diese Wohnungen dürfen eigentlich nur an Wohnberechtigte mit Dringlichkeit vergeben werden. Über einen Kooperationsvertrag mit großen (meist städtischen) Wohnungsunternehmen können jedoch auch andere Bewerber diese Wohnung erhalten, wenn die Wohnungsunternehmen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Wohnberechtigten mit Dringlichkeit in ihrem Bestand unterbringen. Dringlichkeitsscheine erhalten zum Beispiel wohnungslose Familien mit Kindern und Verlobte bei Nachweis einer Schwangerschaft, Schwerbehinderte, psychisch Kranke, Sanierungsbetroffene etc. Reiner Wild

Berliner Mieterverein e.V.

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