: Der Fahrbahn verwiesen
Musterklagen des ADFC
Gleich nach Inkrafttreten der Fahrradnovelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) den Kampf gegen die Benutzungspflicht für schmale, holperige und unübersichtliche Radwege aufgenommen. Nach Schätzung des Clubs genügen 80 Prozent der Hamburger Radwege nicht den Kriterien. Der ADFC unterstützte sieben ausgewählte Widersprüche gegen die Anordnung der Benutzungspflicht und drei Musterklagen, um diese durchzusetzen. In der Gertigstraße hat der Senat die Benutzungspflicht Anfang 2001 aufgehoben. Die Klagen gegen die Radwegebenutzungspflicht im Heußweg und der Eppendorfer Landstraße sind inzwischen beim Oberverwaltungsgericht anhängig. Der ADFC rechnet damit, dass beide Fälle im kommenden Jahr entschieden werden. knö