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Denkmalschutz per Gericht

Das Verwaltungsgericht hat die denkmalrechtliche Unterschutzstellung zweier baulicher Ensembles auf die Klagen von Eigentümern betroffener Grundstücke bestätigt. Zum einen ging es dabei um das dem Bund gehörende Grundstück Obentrautstraße 1/21 in Kreuzberg, das von 1854 bis zum Ende des Ersten Weltkriegs Kasernengelände war. Zum anderen handelt es sich um das Ensemble des Marktplatzes Britz-Süd, Gutschmidtstraße/Fritz-Reuter-Allee, das in den fünfziger Jahren durch als Einkaufszentrum der Siedlungen Britz-Südost und -Südwest errichtet worden war.taz

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