Den Gebrauch von Folter-Aussagen völlig zu verbieten, ist schwierig : Keine Kooperation ohne Kontrolle
Noch vor einem Jahr war die Empörung in Deutschland groß. Unter anderem der Bundesgerichtshof bemängelte die mangelnde Kooperation der USA in den Verfahren gegen die beiden Hamburger Islamisten Motassadeq und Mzoudi. Die USA sollten ermöglichen, dass der an unbekanntem Ort festgehaltene 9-11-Attentäter Ramzi Binalshibh von den Hamburger Richtern vernommen werden kann. Notfalls wären Gericht und Verteidiger dafür auch in ein ausländisches Gefängnis gefahren. Zumindest hätte die USA die Verhörprotokolle zur Verfügung stellen sollen – was später auszugsweise auch geschah. Das Beispiel zeigt: Die Forderung, man dürfe auf keinen Fall und unter keinen Umständen Informationen nutzen, die möglicherweise rechtstaatswidrig gewonnen wurden, geht sehr weit.
Schon damals war klar: Binalshibh wurde unter rechtsstaatlich zweifelhaften Umständen festgehalten und wahrscheinlich auch gefoltert. Aber nur er konnte sagen, ob die beiden Angeklagten seine Mittäter waren. Binalshibh hat seine Freunde gegen alle Vorwürfe in Schutz genommen. Die Folter-Frage wurde nicht weiter diskutiert.
Näher liegend als die Verwendung solcher Informationen zu verbieten ist, alles zu unterlassen, was Folter fördert oder als Zustimmung gewertet werden kann. Deshalb sollten keine Informationen an Folterstaaten geliefert werden und Gefangene in Folterstaaten nicht verhört werden – es sei denn, um Beweise für Folterungen zu sammeln.
Von allen Staaten, mit denen Deutschland im Antiterrorkampf zusammenarbeitet, ist nicht nur die Unterzeichnung der UN-Antifolterkonvention einzufordern, sondern auch die Unterwerfung unter den dort vorgesehenen Kontrollmechanismus. Syrien und die USA haben zwar die Konvention unterzeichnet, weigern sich aber, sich bei Beschwerden vom UN-Ausschuss gegen Folter kontrollieren zu lassen. Allerdings müsste auch Deutschland mit gutem Beispiel vorangehen. Deutsche Gefängnisse und Polizeistationen werden zwar vom Europarat kontrolliert. Aber doppelte Kontrolle schadet nicht. CHRISTIAN RATH