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Archiv-Artikel

Demonstrationsrecht Neuengamme nazifrei

Von knö

Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme soll künftig unter besonderen Schutz vor Neonazi-Aufmärschen gestellt werden. Einer entsprechenden Initiative der SPD-Fraktion haben CDU und GAL im Innenausschuss zugestimmt. Eine Aufforderung, zu prüfen, ob weitere Erinnerungsorte unter besonderen Schutz gestellt werden sollten, lehnte die GAL ab. Die Bürgerschaft muss den Beschluss des Innenausschusses noch übernehmen. Möglich geworden ist der besondere Schutz der Gedenkstätte Neuengamme durch das im Hinblick auf das Holocaust-Mahnmal geänderte Versammlungsgesetz des Bundes. Eine Demonstration kann demnach verboten oder von Auflagen abhängig gemacht werden, wenn sie an einem Ort stattfindet, der ein Symbol für das systematische Töten von Menschen ist. Die Bestimmung solcher Orte über das Holocaust-Mahnmal hinaus obliegt den Ländern. „Von diesem Gesetzesauftrag macht Hamburg jetzt schnell Gebrauch“, sagte der SPD-Innenexperte Andreas Dressel und sprach erfreut von einem „Schulterschluss der Demokraten“. Er versicherte zugleich: „Das Landesgesetz wird kein allgemeines Anti-Demonstrationsgesetz.“ Umzüge, die die Würde des Ortes wahrten, würden in keiner Weise eingeschränkt. Antje Möller von der GAL ist sich da nicht so sicher. „Ich habe Sorge, dass Hamburg das zu weit fasst“, sagte die Abgeordnete der taz. „Die Versammlungsfreiheit ist nur dann einzuschränken, wenn die Gedenkstätte den anspruchsvollen Kriterien entspricht, die im Gesetz formuliert sind.“ Es gebe andere Möglichkeiten, Demonstrationen zu verbieten, etwa wegen des Vorzeigens verfassungsfeindlicher Symbole. Der Senat lässt bereits untersuchen, ob weitere Orte für den besonderen Schutz in Frage kommen. knö