Das Urteil des Verwaltungsgerichtes :
Erstmals hat das Bremer Verwaltungsgericht die Voraussetzungen für die Auswahl der Ortsamtsleiter behandelt. Durch einstweilige Anordnung stoppte es am 10. 1. 2006 die Besetzung der Amtsleiterstelle beim Ortsamt Burglesum, weil der Innensenator einen Bewerber nicht in die engere Auswahl genommen hatte mit der Begründung, der habe kein Abitur oder Fachhochschulreife. Der Bewerber habe als Fraktionssprecher der Grünen im Beirat Burglesum von 1991 bis Juli 2004 und als Bürgerschaftsabgeordneter langjährige Erfahrung im Stadtteilmanagement gewonnen, das sei ausreichend im Sinne der Ausschreibung, meinte das Gericht.
Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) erklärte nach dem Gerichtsentscheid, nun müssten „Beiratsrecht und Beamtenrecht“ in Einklang gebracht werden „mit den Vorgaben, die sich aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ergeben“. In seiner Behörde hieß es, „schmerzliche Wahrheit“ sei, die Beiräte könnten die Ortsamtsleiter künftig nicht mehr in einem Wahlverfahren bestimmen. taz