DRESDEN : Blockieren darf nicht trainiert werden
DRESDEN | Für eine Blockade des am 13. Februar in Dresden geplanten Neonazi-Aufmarsches darf nicht öffentlich geprobt werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Dresden am Freitag entschieden (Az. 6 L 35/13). Die Initiative „Dresden Nazifrei“ hatte für Samstag ein „Innenstadttraining“ vorgesehen, das nun untersagt wurde. Damit bestätigten die Richter eine entsprechende Auflage der Landeshauptstadt Dresden. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde erhoben werden. (epd)