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DOKUMENTATION»Abweichend« und »nicht normal«

■ Aus einem Brief der Senatsschulverwaltung an die Gewerkschaft GEW vom 28. Februar 1991

Die Schule hat die Aufgabe, entsprechend den gesetzlichen Regelungen einen Beitrag zur Sexualerziehung zu leisten. Soweit Vorurteile bei der Behandlung gleichgeschlechtlicher Zuneigung erkennbar sind, soll der Unterricht zu deren Abbau beitragen. Staat und Schule können jedoch ein derartiges Verhalten nicht als »normal« hinstellen und dafür werben. [...]

»Lesbische und schwule Jugendgruppen« haben [...] keine Möglichkeit, am »Schwarzen Brett für Schüler« Aushänge anzubringen. Die Schulleiter sind daher nicht berechtigt, solche Aushänge zu genehmigen. Informationen lesbischer und homosexueller Jugendgruppen am »Schwarzen Brett« der Schulen betreffen das außerschulische Intimverhalten der Schüler und haben auch keinen indirekten Bezug zur Schule. [...]

Homosexuelle sind im Sinne der »Ausführungsvorschriften über Vorträge in Schulklassen« keine »Fachleute auf einem bestimmten Gebiet«, sondern als Betroffene eine Minderheit, die ihr Sexualverhalten als »normal« betrachtet wissen will. Hierzu wiederholen wir, was Ihnen unsere Verwaltung mit Datum vom 16. Januar 1980 mitteilte: »Biologisch normal ist die Heterosexualität. Insofern ist Homosexualität ein von dieser Norm abweichendes Sexualverhalten, für das die Wissenschaft um ein Auffinden der Ursachen bemüht ist.« Es ist nicht Aufgabe der Schule, durch Vorträge das individuelle Sexualverhalten von Minderheiten herauszustellen. Homosexualität als ein Ausschnitt sexuellen Verhaltens darf nur im Zusammenhang mit der Sexualität insgesamt gesehen werden. Ein isoliertes Auftreten von Schwulen und Lesben in der Schule würde fast zwangsläufig zu einer Werbeveranstaltung degenerieren, da ein isolierter Auftritt dieses Personenkreises im Unterricht mit dem Ziel, über ihr Leben zu informieren, auch immer bekenntnishafte und werbende Züge tragen würde. [...]

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