DISKRIMINIERUNG : Café verweigert Frühstück
Weil sie in der Ausländerbehörde arbeitet, hat eine Frau in einem Göttinger Café kein Frühstück bekommen. Die Stadt sehe darin einen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz und prüfe rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen der Gaststätte, sagte ein Sprecher am Montag. Bei einem Besuch des von einem Kollektiv geführten Cafés im März sei die Bedienstete des Ladens verwiesen worden. Begründung: Mitarbeiter der Ausländerbehörde würden grundsätzlich nicht bedient. Auf einem Flugblatt wurde die Aktion mit laufenden Abschiebungen begründet. (dpa)