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Archiv-Artikel

DIE ZAHL 3 3

Kapitalgesellschaften sind das Maximum, an denen sich ein Investor in der Ersten und Zweiten Fußball-Bundesliga mittelbar oder unmittelbar beteiligen darf. Das beschloss die Ligaversammlung „zum Schutz von Integrität und Glaubwürdigkeit“ im sportlichen Wettbewerb. Allerdings gilt für bisher mehrfach engagierte Konzerne wie VW ein „Bestandsschutz“. VW kann sein Sponsoring (bei 16 Klubs in den ersten beiden Ligen) also weiterführen. Nach der Satzungsänderung darf ein Unternehmen künftig nur bei einem der drei Klubs mit 10 oder mehr Prozent beteiligt sein. Mehrheitsbeteiligungen verhindert die 50+1-Regel.