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Archiv-Artikel

DIE FORDERUNG ZUM NSU-PROZESS Video im Nebensaal

Keine Videos? Nein! Beim NSU-Prozess werden in München große Leinwände neben der Richterbank stehen. Ohne Videoübertragung würden die Beteiligten, von den Nebenklägern, Verteidigern, Angeklagten bis zu den Medienvertretern auf der Empore, nur wenig mitbekommen. Das OLG hält also selbst Kameras im Saal für nötig, um Gerichtsöffentlichkeit herzustellen.

Warum soll es dann 50 weiteren Berichterstattern verwehrt sein, im Nebensaal das Geschehen per Video mitzuverfolgen? Das verletzt die „Menschenwürde“ keines der Beteiligten. Aus dem Verfahren wird auch kein Schauprozess.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche eine solche Videoübertragung abgelehnt, ohne Begründung in der Sache. Ebenso das OLG München. Doch die Zeiten haben sich geändert. Die crossmediale Berichterstattung verlangt nach pragmatischen Lösungen.

Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert. Der Bund muss eine Videoübertragung für akkreditierte Journalisten durch eine rechtsmittelfähige Entscheidung des erkennenden Strafgerichts zulassen. Selbst Bayerns Justizministerin Merk ist dafür. Das will was heißen.

■ Prof. Dr. Ernst Fricke (Foto: privat) ist Rechtsanwalt und Journalist. Er lehrt Medienrecht an der Kath. Universität Eichstätt