DIE DREI FRAGEZEICHEN : „Sicherheitsgefühl wächst“
SPASSBREMSEN Die deutsche Polizeigewerkschaft fordert ein generelles Alkoholverbot im öffentlichen Nahverkehr. Die Hamburger sind das Vorbild
taz: Frau Seibel, was passiert, wenn ein Hamburger in der U-Bahn beim Alkoholkonsum erwischt wird?
Silke Seibel: Es gibt ein Strafgeld von 40 Euro. Allerdings schauen die Prüfer wirklich mit Augenmaß. Die Verstöße gegen das Alkoholverbot haben sich seit dem ersten Halbjahr 2012 halbiert. Laut unserer Image-Umfrage des Hamburger Verkehrsverbunds ist die Zustimmung für das Alkoholverbot weiter deutlich gestiegen. Eingeführt wurde es auf Wunsch vieler Fahrgäste, die sich in Umfragen geäußert haben. Das subjektive Sicherheitsgefühl wächst bei vielen, seitdem in Bussen und Bahnen kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Unser Ziel ist, dass der Fahrgast sich wohl und sicher fühlt.
Seit wann darf man im Nahverkehr keinen Alkohol trinken und was spricht für die Forderung der Polizeigewerkschaft?
Alkohol ist in den U-, S- und A- Bahnen seit dem 1. September 2011 in Hamburg untersagt. Das Gleiche gilt für alle Haltestellen von Schnellbahnen. Wir begrüßen natürlich so eine Forderung der Polizeigewerkschaft. Es wäre doch toll, wenn der HVV eine gewisse Vorbildfunktion hätte und es eine bundeseinheitliche Regelung gäbe. Gerade für Touristen sind die Regeln oft unklar.
Ein Argument der Polizeigewerkschaft ist, durch ein Alkoholverbot würden weniger Gewalttaten auftreten. Konnte man das in Hamburg beobachten?
Seit 2012 sind 20 Prozent weniger Gewalttaten an Haltstellen, Bussen und Bahnen verzeichnet worden. Allerdings gibt es auch mehr Sicherheitspersonal im öffentlichen Nahverkehr von Hamburg. Das Alkoholverbot flankiert eine Sicherheitspartnerschaft, die wir mit der Hamburger Polizei und den Hamburger Verkehrsunternehmen unterzeichnet haben. Dadurch wurden seit letztem Jahr 110 zusätzliche Sicherheitskräfte eingesetzt.
INTERVIEW: MAREEN LEDEBUR
■ Silke Seibel, 46, ist stellvertretende Pressesprecherin beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV)