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Archiv-Artikel

DIE BUNDESPOLIZEI GREIFT EINEN HEILIGEN AUF Ein Fall fürs Jüngste Gericht

BERLIN taz | Legendär sind die Meldungen der Bundespolizei, deren steifes Amtsdeutsch zu den sprachlichen Höhepunkten unserer täglichen Tickerarbeit gehört. Gestern war es wieder soweit: „Bundespolizei enttarnt unter falscher Legende lebenden ukrainischen Staatsangehörigen.“ Jemand lebt „unter falscher Legende“? Sagt man das so auf der Polizeischule? Eine Legende ist etwas, das erzählt oder behauptet wird, aber nicht den Tatsachen entspricht. Das meinen die guten Bundesbullen. Nicht recht bedacht haben sie allerdings, dass ihr gezierter Stil nicht überall gebräuchlich ist. Legende – das ist für die meisten Menschen ein Mythos, der sich um eine Person gebildet hat, wie zum Beispiel einen Heiligen. Der wäre demnach von der Polizei aufgegriffen worden, weil seine Legende falsch ist. Dabei weiß doch jedes Kind, dass Heiligenlegenden nur Märchen sind und bestimmt kein Fall für die Polizei, sondern eher etwas fürs Jüngste Gericht.