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Archiv-Artikel

DEUTSCHE SPORTFÖRDERUNG Auskunftspflichtig

Das Bundesministerium des Innern (BMI) muss Journalisten Auskunft über die Zielvereinbarungen erteilen, die es mit verschiedenen Sportverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes getroffen hat. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Ein Journalist hatte geklagt, weil das BMI ihm Informationen über die Zielvereinbarungen mit der Begründung verweigert hatte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Verbände würden dadurch verletzt werden. (taz)